Benötigen Siliconfugen Pflege?

Bei meiner täglichen Arbeit kommt es immer mal wieder vor, dass Feuchtigkeitsschäden gemeldet werden,
die durch mangelhafte Pflege und Wartung von Fugen verursacht werden;
Insbesondere an Duschwannen, Badewannen, Türzargen etc.!
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass jeder Wohnungseigentümer/ Mieter verpflichtet ist, diese Fugen regelmäßig zu
überprüfen, zu warten und zu pflegen, d.h. bei Bedarf instand zu setzen.
Die Versicherungsgesellschaften sehen bei Wasserschäden, die durch mangelhafte Pflege und Wartung der Fugen auftreten,
keine Zuständigkeit und sprechen in solch einem Fall unter Umständen von "grob fahrlässigem Handeln"



"Wartungsfugen"

Die Definition des Begriffes "Wartungsfugen für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen in Schwimmbädern und bei elastischen Fugen allgemein, wird in der DIN 52 460 wie folgt beschrieben:

"Wartungsfugen sind Fugen, die stark chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzt sind. Deren Dichtstoff und Dichtigkeit sollte man in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen und gegebenenfalls erneuern, um Folgeschäden zu vermeiden."


Bewegungsfugen speziell gegen Feuchtigkeit, Chemikalien oder Wasser sollten in einem zeitlich sinnvollen Abstand überwacht werden. Zu Bewegungsfugen gehören auch die Anschlussfugen zwischen Boden- Wandbelag z. B. in häuslichen Bädern etc. Durch das bekannte Aufschüsseln von Estrichen werden die Fugen mit elastischen Dichtstoffen häufig überfordert. Die Folge dessen ist, sie reißen. Deshalb ist der Estrich grundsätzlich auf seine "Belegreife" zu prüfen.




"Wartungsfugen und die Gesamtverformung"
Die zulässige Gesamtverformung für Dehnfugenmaterialien ist die Summe aus Dehnung und Stauchung. Diese maximale Dehnfähigkeit wird bei den meisten Dehnfugenmaterialien mit max. 20% angegeben. Dies bedeutet, dass eine Fuge bei einer Breite von 10 mm eine maximale Dehnung von 2,0 mm aufnehmen kann. Bei Übersteigen der maximalen Dehnfähigkeit von 20%, egal ob diese durch Gebäudesetzungen, Planungs- bzw. Ausführungsfehler, bei zu früher Verlegung von Fliesen und Platten, durch Wärmedehnung ( z. B. Fußbodenheizung ) oder durch andere Faktoren verursacht wurden, kann es zu Fugenabrissen kommen.